Informationen
an dieser Stelle finden Sie alles rund um die Vermietung unserer FerienwohnungenKleine Hausordnung
Liebe Gäste!
Sie verbringen Ihren Urlaub in einer privaten Ferienwohnung.
Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub verbringen.
Die Nachstehenden „ Allgemeinen Mietbedingungen“ sollen eine Hilfestellung geben, in der wir beschreiben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung, Bungalow und dem Inventar vorstellen.
Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden.
Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung und den Bungalow helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine schöne Unterkunft zur Verfügung stellen zu können.
Allgemein: Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder brauchen Sie Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn André Buchwardt unter folgende Nummer 0160 973 97 922.
Allgemeine Mietbedingungen
- 1 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung
dem Mieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
- 2 Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Haustier, Endreinigung) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Internetnutzung, Fahrradnutzung, Angelausrüstung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.
- 3 Mietdauer/Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die Ferienwohnung auf Sauberkeit und evt. Beschädigungen zu prüfen und dem Vermieter noch am Anreisetag über eventuelle Mängel zu informieren. Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch zu erledigen: Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers, Entsorgung des Mülls in den dafür vorgesehenen Mülltonnen.
- 4 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10 % (mindestens jedoch 25,-€)
Rücktritt bis zum 29. Tag vor Anreise: 35%
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 75 %
Rücktritt bis zum 6. Tag vor Beginn der Mietzeit: 90 %
Rücktritt am Anreisetag: 100 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass beim Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
- 5 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht
zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
- 6 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteienwerden von Ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
- 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern Schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Das rauchen ist in unseren Ferienwohnungen und Bungalows grundsätzlich nicht erlaubt. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbeln, Fußböden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben jedoch zur Folge, dass wir Ihnen die Wiederherstellungskosten in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten.
Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Nehmen Sie Ihren Schlüssel immer mit wenn Sie das Haus verlassen.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Die Hausordnung ist ebenfalls zu beachten, der Aushang erfolgt in den Wohnungen. Für die Bungalows in den dafür vorgesehenen Sanitäranlagen.
- 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
- 9 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Es ist nicht gestattet, dass sich Ihr Tier auf Betten, Polster, Couch, etc. legt. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
- 10 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
- 11 Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sind Rundfunk-, Fernseh-, und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- 12 Rechtswahl/Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Sollten solche nicht ersichtlich sein, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Freest, den 01.07.2015